Massive Erhöhung der Bestattungsgebühren trifft Augustdorfer Bürger

27.03.2026 | Übersicht | Uwe Rieks
Symbolfoto von Pixabay
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Nachdem man das unangenehme Thema über viele Jahre ignorierte, kommt nun der große Hammer! Die Ratsmehrheiten zeigen dabei keinerlei soziales Feingefühl. Unser Vorschlag wurde leider ignoriert.

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Nach Vorberatung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen wurde am 26.03.2026 in der Sitzung des Augustdorfer Gemeinderates durch die Ratsfraktionen der CDU, SPD, AfD, FDP/B90-Grüne sowie Aufbruch C eine gravierende Änderung der Friedhofs- und Gebührensatzung beschlossen. Einzig die beiden Vertreter der DBA-Fraktion stimmten gegen diese Erhöhung. 

 

Durch diesen Ratsbeschluss werden sich nun die Bestattungsgebühren in Augustdorf ab April 2026 um ein Vielfaches, in vielen Fällen um mehrere 100%, erhöhen. Beispielhaft wurden die Gebühren für ein Reihengrab von 840 auf 1.950 EUR, für ein Urnenreihengrab von 420 auf 1.200 EUR oder für die Nutzung einer Urnenkammer von 940 auf 2.040 EUR angehoben! Die vollständige Satzung ist unter https://www.augustdorf.de abrufbar.

 

Aus Sicht der DBA stellt diese finanzielle Mehrbelastung für die Hinterbliebenen der Verstorbenen eine zusätzliche, vermeidbare Härte dar und ist äußerst unsozial.

Bereits in der Vorberatung am 26.02.2026 kritisierte die DBA, dass eine notwendige Anpassung der Bestattungsgebühren bereits seit mehr als 10 Jahren in Politik und Verwaltung bekannt gewesen und nichts unternommen worden sei.
Um eine massive, auf einen Schlag erfolgende Belastung der Bürger zu vermeiden, plädierte die DBA dafür, eine sozialverträgliche Lösung zu finden. Auf Bitte der Ausschussmitglieder befasste sich die DBA erneut intensiv mit der Problematik und entwickelte einen neuen Änderungsvorschlag zur Gebührensatzung, der im Ausschuss am 12.03.2026 vorgestellt wurde. Dieser Vorschlag beinhaltete eine moderate Gebührenerhöhung, verteilt auf zunächst drei Jahre. Daran anschließend sollte in 2029 eine Evaluation der Gebühren und eventuelle Neufestsetzung erfolgen. Auf längere Sicht sollten die Bestattungsgebühren dynamisch an die Kostenentwicklungen angepasst werden. 

Dieses Verfahren hätte nur moderate Kostensteigerungen zur Folge gehabt und den Bürgerinnen und Bürgern zudem die Möglichkeit eröffnet, sich bei Bestattungen auf höhere Kosten einzustellen und nötigenfalls individuelle Vorbereitungen zu treffen. 

Leider wurde dieser Vorschlag der DBA nicht angenommen und das Wohl der Bürger von der Ratsmehrheit missachtet, was wir sehr bedauern. 

 
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